CookiesundTracker:WassagtdasGesetz?
InAnwendungderePrivacy-RichtliniemüssenInternetnutzervordemHinterlegenundAuslesenbestimmterTrackerinformiertwerdenundihrEinverständnisgeben,währendanderevonderEinholungdieserEinwilligungausgenommensind.
WelcheCookieserforderndievorherigeZustimmungderNutzer?
AlleCookies,dienichtausschließlichdazudienen,dieKommunikationaufelektronischemWegezuermöglichenoderzuerleichternoderfürdieBereitstellungeinesOnline-KommunikationsdienstesaufausdrücklichenWunschdesNutzersnichtunbedingterforderlichsind,bedürfendervorherigenZustimmungdesInternetnutzers.UnterdenCookies,dieeinevorherigeInformationunddievorherigeEinholungderEinwilligungdesNutzerserfordern,könnenwirinsbesondereFolgendesnennen:
•CookiesimZusammenhangmitVorgängenimZusammenhangmitpersonalisierterWerbung;
•CookiesvonsozialenNetzwerken,insbesonderegeneriertdurchderenSharing-Buttons.
ImHinblickaufnichteinwilligungspflichtigeTrackerkönnenwirFolgendeserwähnen:
•dieTrackerbehaltendievondenNutzernbeiderTracker-EinzahlunggeäußerteWahl;
•Tracer,diefürdieAuthentifizierungbeieinemDienstbestimmtsind,einschließlichsolcher,diedaraufabzielen,dieSicherheitdesAuthentifizierungsmechanismuszugewährleisten,beispielsweisedurchBegrenzungautomatisierteroderunerwarteterZugriffsversuche;
•Tracker,diedazudienen,denInhalteinesEinkaufswagensaufeinerHändlerseitezuspeichernoderdemBenutzerdieProdukteund/oderdasProduktinRechnungzustellen.odererworbeneDienstleistung(en);
•TracerzurPersonalisierungderBenutzeroberfläche(z.B.fürdieSprachauswahloderdieDarstellungeinesDienstes),wenneinesolchePersonalisierungeinwesentlichesunderwartetesElementdesDienstesdarstellt;
•Tracer,diedenLastausgleichvonGerätenermöglichen,diezueinemKommunikationsdienstbeitragen;
•Tracker,dieeskostenpflichtigenWebsitesermöglichen,denkostenlosenZugriffaufeineAuswahlvonInhaltenzubeschränken,dievonBenutzernangefordertwerden(vordefinierteMengeund/oderübereinenbegrenztenZeitraum);
•bestimmteZielgruppenmessungs-Tracker,sofernsiebestimmteBedingungenerfüllen.
WeitereInformationendirektaufderWebsitederCNIL
Zurückzurdjbmarket-Homepage